Was muss alles gebucht werden?
I. Buchführungspflichtiges Unternehmen
Rechnungsausgang
Alle vom Unternehmen in der Buchungsperiode gestellten Rechnungen werden in der Buchhaltung erfasst. Eine Übernahme aus dem vorhandenen Fakturierungssystem ist in den meisten Fällen möglich.
Rechnungseingang
Hier werden alle Rechnungen erfasst, die von anderen Unternehmen gestellt worden sind. Bar bezahlte Belege gehören nicht dazu, diese werden gebucht in der
Kasse
Alle bar bezahlten Ausgaben und Einnahmen werden im Kassenbuch geführt. (tse:nit) gestattet hier eine komfortable Erfassung dieser Belege im Kassenbuch. Die Kassenminusprüfung schützt vor bösen Überraschungen.
Bank(en)
Alle Einzahlungen und Ausgaben, die über das betriebliche Konto laufen, werden hier erfasst. Die Offene-Posten-Buchhaltung erleichtert die Arbeit in diesem Bereich.
Lohn
Um in der BWA die Lohnkosten des aktuellen Monats und kumuliert richtig auszuweisen, werden die Lohnkosten auf Grundlage einer von der Lohnbuchhaltung bereitgestellten Buchungsliste erfasst.
II. Einnahmen-Überschuss-Rechner
Nur die Ein- und Auszahlungen sind bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu berücksichtigen. Also nur die liquiditätswirksamen Vorgänge müssen erfasst werden.
Aber auch der Gewinnermittler (anderer Begriff für Einnahmen-Überschuss-Rechner) sollte ständigen Überblick über seine betrieblichen Zahlen haben, um die unternehmerisch richtigen Entscheidungen treffen zu können.
Die Buchführung beschränkt sich auf das Führen des Kassenbuches und das Erfassen der Bankbewegungen.
Das Buchen des Rechnungsausgangs kann ebenso erfolgen. Damit wird das Mahnwesen als Grundlage für die kontinuierliche Schaffung von Liquidität ermöglicht.
Es kann ebenfalls das Buchen des Rechnungseingangs erfolgen, der - unabhängig von der Bezahlung der Lieferantenrechnungen - mögliche Vorsteuerabzug wird hierbei vereinfacht.